1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Zweck dieser Bestimmungen ist die Festlegung der allgemeinen Verkaufsbedingungen von INTERNATIONAL BRON METAL S. A. (im folgenden BRONMETAL). Diese Bedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald er eine feste Bestellung an BRONMETAL sendet.
2. ANGEBOTE
2.1. Sofern nicht anders angegeben, verfallen unsere Angebote einen Monat nach ihrer Ausstellung, sofern sie nicht vom Kunden bestätigt werden.
2.2. In den Angeboten wird das angebotene Material so genau wie möglich angegeben, ebenso seine Abmessungen, Oberflächenbeschaffenheit, Preise, Mengen und Lieferzeiten sowie eventuelle Sonderkonditionen, die entweder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder im Interesse von BRONMETAL erforderlich sind.
2.3. Auf die Angebote folgende Bestellungen müssen den Angebotsbedingungen entsprechen, sowohl hinsichtlich der Mengen, der Preise, der Zeiten sowie aller anderen ausdrücklich genannten Bedingungen.
2.4. Eine nicht mit dem Angebot übereinstimmende Bestellung muss von BRONMETAL überprüft und bestätigt werden.
2.5. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten verstehen sich für den Verkauf von vorrätigem Material. Für Produkte, die BRONMETAL erst selbst einkaufen muss, hängen die Fristen vom Hersteller ab und sind Richtwerte.
2.6. Die in den Angeboten angegebenen Fristen beziehen sich immer auf die Zeit, die BRONMETAL benötigt, um die Ware zu lagern, zu bearbeiten und für den Versand vorzubereiten, worin die Transportzeit nicht eingerechnet wird.
3. BESTELLUNGEN
3.1. Die Bestellungen des Käufers gelten als verpflichtend, sobald sie in irgendeiner Form bei BRONMETAL eingegangen sind.
3.2. BRONMETAL sendet eine schriftliche Bestätigung des Empfangs und der Annahme der Bestellung, sofern der Bestellbetrag 200 ? übersteigt, unter Angabe aller allgemeinen und besonderen Bedingungen, die erforderlich werden, falls die Einzelheiten der Bestellung nicht mit den Angebotsbestimmungen übereinstimmen.
3.3. BRONMETAL betrachtet die neuen Bedingungen als akzeptiert, falls der Kunde nicht schriftlich und innerhalb einer höchstens 24 Stunden seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.
4. PREISE UND RECHNUNGEN
4.1. Die Produkte werden zu den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen und Bedingungen verkauft.
4.2. Die Rechnungsstellung der Bestellungen erfolgt nach Vereinbarung zwischen beiden Parteien, wobei in allen Fällen das Gesetz 15/2010 vom 5. Juli 2010 (veröffentlicht im spanischen Staatsbulletin BOE vom 6. Juli 2010) Anwendung findet.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die von BRONMETAL für Erstbestellungen festgelegte Zahlungsform ist die Vorauszahlung, entweder durch Barzahlung oder durch ein anderes garantiertes Zahlungsmittel (unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv).
5.2. Für nachfolgende Transaktionen und sofern die Parteien nichts anderes angegeben oder vereinbaren, erfolgt die Zahlung standardmäßig per Lastschrift des Nettobetrags nach 30 Tagen.
5.3. Im Falle von Zahlungsvereinbarungen mit längerem Zahlungsziel werden folgende Finanzierungskosten berechnet: 60 Tage – 1 %. Das Gesetz 15/2010 vom 5. Juli 2010 (veröffentlicht im BOE am 6. Juli 2010) wird jederzeit eingehalten.
5.4. Nur der Einzug der am vereinbarten Fälligkeitsdatum fälligen Summe durch BRONMETAL stellt eine wirksame Zahlung dar, wobei der Eingang von Wechseln, Schecks oder eines ähnlichen Zahlungsmitteln nicht berücksichtigt wird, auch wenn diese eine Zahlungsverpflichtung implizieren.
5.5. Für jeden zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlten Betrag werden eine Überziehungsgebühr und Finanzierungskosten in Höhe von 1,5 % monatlich erhoben, die ab dem Datum des Fälligkeitsdatums gelten.
5.6. Unter der Voraussetzung, dass am Fälligkeitsdatum nur eine Rechnung zur Zahlung aussteht, behält sich BRONMETAL das Recht vor, diese mit allen rechtlichen Mitteln einzufordern, und kann in diese Forderung einer sofortigen Zahlung dann auch alle anderen späteren Forderungen einbeziehen, auch wenn sie noch nicht fällig geworden sind. Das heißt, dann wird die Zahlung des gesamten Sollsaldos verlangt.
5.7. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung des fälligen Restbetrags behält sich BRONMETAL das Recht vor, die noch ausstehenden Lieferungen, auch wenn sie zuvor bestätigt wurden, bis zur Begleichung der Schuld zurückzuhalten.
6. LIEFERBEDINGUNGEN
6.1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Waren “Ex Works” (INCOTERM 2010). 6.2. Jegliche andere Form der Lieferung muss im Angebot, in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben werden.
6.3. Eine Nichteinhaltung der Lieferfristen durch BRONMETAL zieht in keinem Fall die Anwendung von Strafen nach sich und rechtfertigt auch nicht die Ablehnung der Produkte durch den Kunden, es sei denn, dies wird ausdrücklich in einer von beiden Parteien unterzeichneten Sondervereinbarung festgelegt.
6.4. Die gelieferten Mengen dürfen bedingt durch die endgültige Zusammensetzung der Verkaufseinheit in Gewicht, Anzahl oder Menge geringfügig von der ursprünglichen Bestellung des Kunden und/oder der Auftragsbestätigung abweichen. Solche Abweichungen dürfen jedoch in keinem Fall mehr als ±10 % betragen.
7. STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN
7.1. Der Kunde kann die Stornierung von Bestellungen verlangen, die sich noch nicht in Herstellung befinden oder für die BRONMETAL keine spezifischen Materialien oder Produkten eingekauft oder speziell für die feste und bestätigte Bestellung des Kunden hergestellt hat.
7.2. Ein Stornierungsantrag muss schriftlich gestellt werden und gilt erst dann als verbindlich, wenn er von BRONMETAL durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden bestätigt wurde.
7.3. Unter keinen Umständen werden Stornierungen von Festbestellungen akzeptiert, die sich schon in der Herstellung befinden oder für deren Ausführung BRONMETAL Waren ausdrücklich einkaufen musste.
8. GARANTIE
8.1. BRONMETAL garantiert seinen Kunden ein Qualitätsmanagement und einen Service gemäß den Anforderungen der ISO 9001-Zertifizierung.
8.2. BRONMETAL garantiert, dass seine Materiallieferungen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen der Bestellung und der entsprechenden Bestätigung erfolgen.
8.3. Jegliche Reklamation des Kunden in Bezug auf seine Bestellungen muss bei BRONMETAL schriftlich und innerhalb einer Frist von höchstens 15 Kalendertagen ab Lieferung der Bestellung eingehen, wenn sich die Reklamation auf das gelieferte Produkt bezieht (Materialien, Mengen, Maße usw.), bzw. innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen, wenn sich die Reklamation auf Aspekte bezieht, die sich auf die Rechnungsstellung der Bestellung beziehen.
8.4. Wenn der Käufer innerhalb dieser Zeit die gelieferten Produkte oder einen Teil davon verwendet oder verbraucht hat, gilt die Konformität der Produkte als ausdrücklich anerkannt, und sind daher keine Ansprüche mehr zulässig.
8.5. Ebenso wird BRONMETAL nach Ablauf dieser Reklamationsfristen keine diesbezüglichen Beschwerden mehr annehmen.
8.6. Alle Reklamationen müssen begründet und durch Muster der konformen und nicht konformen Produkten (Rohstoffe, Fertigteile usw.) belegt werden. In Absprache zwischen den Parteien kann bei Bedarf auch eine Fotodokumentation akzeptiert werden.
8.7. Die Verantwortung von BRONMETAL besteht in diesen Fällen und in Bezug auf die Garantie seiner Produkte ausschließlich im Ersatz desselben Materials, derselben Form und Menge oder in der Rückerstattung des bezahlten Betrags, wobei in jedem Fall jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen ist, die dem Käufer durch die gelieferten Materialien entstanden sein könnten. Die maximale Haftung in Bezug auf eine zugestellte reklamierte Bestellung ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der gelieferten Ware beschränkt.
8.8. Reklamationen wegen Beschädigung der Ware während des Transports, werden nur akzeptiert, wenn diese auf dem Lieferschein oder Frachtbrief des Spediteurs oder Transportunternehmen (CRM) vermerkt und innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung gemeldet wurden.
9. HÖHERE GEWALT
9.1. Streiks, Überschwemmungen, Brände, Sabotage, Störungen von Kommunikations- und Transportsystemen, Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen, schwere Unfälle, die die Produktion, den Transport oder die Lagerung beeinträchtigen, die Wiederherstellung oder gerichtliche Liquidation von Herstellern oder Subunternehmern sowie allgemein all Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von BRONMETAL liegen und die Herstellung oder den Versand der in einer bestätigten Bestellung enthaltenen Produkte behindern oder verzögern, stellen Fälle höherer Gewalt dar, die BRONMETAL von jeglicher Verantwortung für die Einhaltung der Auftragsbestätigung befreit.
10. ANZUWENDENDES RECHT UND KONFLIKTLÖSUNG
10.1. Der rechtliche Rahmen für die Geschäftstätigkeiten von BRONMETAL unterliegt dem spanischen Handelsgesetzbuch sowie den geltenden Vorschriften für den internationalen Handel und Export.
10.2. In besonderen Fällen und unter der Voraussetzung, dass besondere, von den Parteien unterzeichnete Verträge vorliegen, gelten auch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
10.3. In allen Fällen wird für die Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit diesem Thema der rechtliche Rahmen der Zivil- und/oder Handelsgerichte von Bilbao als Lösungsansatz dienen.